Achtung aufgepasst: Ab 1. Januar 2018 müssen alle Wohnungen und Häuser nachgerüstet werden, ab dann gilt bei uns in Bayern eine Rauchmelder-Pflicht. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit 2013. Ab Januar sind jetzt auch alle bestehenden Wohngebäude dran.
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer – und zwar unabhängig davon, ob das Eigentum selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Rauchmelderpflicht betrifft also nicht nur Vermieter, sondern alle Haus- und Wohnungs-Eigentümer.
Kontrollen sind im Gesetz zwar nicht vorgesehen. Für den Versicherungsschutz gilt jedoch, dass die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen durch den Eigentümer einzuhalten sind. Ansonsten drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn es z.B. zu einem Brand mit Verletzten oder gar Toten kommt. Waren dann keine Rauchmelder installiert, drohen dem Eigentümer Probleme wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht. Außerdem könnten Versicherungen die Regulierung eines Schadens ablehnen.
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