Eichstätt

Abkochgebot gilt weiterhin

25. September 2024 , 05:10 Uhr

Das Trinkwasser der Eichstätter Berggruppe muss weiterhin abgekocht werden, das hat das Landratsamt Eichstätt mitgeteilt. Zwar wurden bei der letzten Probe keine gesundheitsgefährdende Keime mehr gefunden, allerdings ist das Wasser in Teilen des Versorgungsgebiets noch nicht ausreichend gechlort. Deshalb kann das Abkochgebot auch noch nicht aufgehoben werden. Betroffen sind weiterhin das gesamte Eichstätter Stadtgebiet und zahlreiche Ortsteile, hier eine Übersicht:

Betroffen ist weiterhin das gesamte Gebiet der Stadt Eichstätt mit ihren Ortsteilen (ausgenommen Blumenberg und Kinderdorf Marienstein), in der Gemeinde Adelschlag die Bereiche Pietenfeld, Ochsenfeld, Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn und Weißenkirchen, in der Gemeinde Pollenfeld die Bereiche Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Ziegelhütte, Seuversholz, Wachenzell, Götzelshard und Sornhüll, in der Gemeinde Walting der Ortsteil Rapperszell, im Markt Kipfenberg der Ortsteil Hirnstetten, in der Gemeinde Schernfeld der Ortsteil Langensallach, im Markt Titting die Bereiche Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf und Hegelohe, sowie der Furthof im Markt Kinding.

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