Ein vermeintlicher Stich im Oberarm von AfD-Parteichef Chrupalla bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt und ein anschließender Krankenhausaufenthalt – das hat im Oktober vergangenen Jahres bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Politiker hat mit allen Mitteln versucht, den Fall juristisch verfolgen zu lassen. Jetzt hat das Oberlandesgericht München einen Klageerzwingungsantrag zurückgewiesen. Chrupalla wollte sich mit dem Antrag gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wehren. Nach der Entscheidung des OLG hat der AfD-Chef keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten mehr, das durchzusetzen – der Fall ist damit endgültig vom Tisch.