Im Prozess um den Doppelgängerinnen-Mord ist es gestern am Landgericht Ingolstadt nicht um den eigentlichen Tatvorwurf gegangen. Trotzdem wurde die Angeklagte schwer belastet, sie soll einen Auftragskiller mit dem Mord an ihrem Schwager beauftragt haben. Als Beweis liegt eine Sprachnachricht vor, in der die Beschuldigte detaillierte Anweisungen zur Tat gibt und betont, keine Gnade walten zu lassen. Den Mord hatte der beauftragte Mann nie ausgeführt aber eine Anzahlung kassiert. Dafür war er bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.