Hohe Hürden für Diesel-Klagen gegen VW-Töchter: Das zeichnete sich gestern am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ab. Der Käufer eines Diesels hatte Audi auf Schadensersatz verklagt Aber: Audi hatte den bei VW entwickelten Skandalmotor EA189 übernommen. Die Richter gehen nicht davon aus, dass die unzulässige VW-Abgastechnik bei Audi zwangsläufig bekannt gewesen sein muss. Wer Audi direkt verklagt hat, müsste demnach viel konkretere Vorwürfe vortragen, hieß es. Der verhandelte Fall wird aller Voraussicht nach an das Oberlandesgericht Naumburg zurückverwiesen.