Der frühere Audi-Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte heute mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe. Grund für den Streit: das Oberlandesgericht München hatte Stadler aus der U-Haft entlassen, aber ein strenges Kontaktverbot verhängt. So darf sich der 56jährige ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft nicht mit Mitbeschuldigten und möglichen Zeugen in Verbindung setzen. Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Stadler wegen Betrugs. Er soll Diesel-Autos mit erhöhten Abgaswerten weiter in Europa verkauft haben, nachdem er von den Manipulationen in den USA erfahren hatte.