Mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie – ab dem 1.Januar führt der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen das digitale Baugenehmigungsverfahren ein. Anträge und Unterlagen zu allen Bau- und Abgrabungsverfahren können dann online eingereicht werden
Die entsprechenden Links sind ab Januar auf der Internetseite des Landratsamtes zu finden. Der Unterschied für die künftigen Bauherren – sämtliche Unterlagen müssen nicht mehr bei der eigenen Gemeinde, sondern beim Landratsamt eingereicht werden.
Die entsprechenden Links werden zum 1. Januar 2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen veröffentlicht. Eine Einreichung digitaler Dokumente (z. B. als PDF) per E-Mail an das Landratsamt stellt keine wirksame Antragstellung dar. Für Verfahren, bei denen die abschließende Entscheidung durch die örtlich zuständige Kommune getroffen wird, erfolgt die Antragstellung weiterhin in Papierform direkt über die Gemeinde.
Dies gilt für:
– Bauanträge/Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
– Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder isolierte Abweichung von örtlichen
Bauvorschriften
– Anzeigen zur Beseitigung
Ab dem 1. Januar 2025 reicht es zudem aus, nur noch eine Ausfertigung der
Unterlagen einzureichen, anstatt der bisher erforderlichen drei. Nur eines bleibt beim Alten: Den Genehmigungsbescheid erhalten Bauwerber noch in Papierform. Und, erster Ansprechpartner zur Beratung vor Ort bleiben die Kommunen.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage des Landkreises. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Landratsamt gerne zur Verfügung (digitalesbauamt@neuburg-schrobenhausen.de; Tel. 08431 57-309).
Hinweis: Für Bauvorhaben innerhalb der Stadt Neuburg (mit Stadtteilen) gilt dies nicht! Die Stadt Neuburg als Große Kreisstadt ist eigenständig für die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren innerhalb des Stadtgebiets zuständig !