Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der Revision das Urteil gegen einen Ingolstädter Unternehmer wegen sexueller Belästigung einer Praktikantin aufgehoben. Nun liegt die Begründung dazu vor, wie der Donaukurier berichtet würde die Beweisführung des Landgerichts Ingolstadt einer sachlich-rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die Strafkammer des Gerichts war davon ausgegangen, dass der Firmeninhaber die damals 18-Jährige gezielt in einen Fitnessraum gelockt und sie dann zu sexuellen Handlungen gezwungen hatte. Der Verurteilte selbst hatte immer wieder beteuert, dass der Vorfall einvernehmlich war, damit steht Aussage gegen Aussage.