Im Prozess um zweifelhafte Krebsmedikamente einer Schrobenhausener Heilpraktikerin gibt es keinen Deal. Die beiden Angeklagten haben einen Vorschlag des Ingolstädter Landgerichts abgelehnt. Darin wurde der Heilpraktikerin ein Strafrahmen zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und drei Monaten in Aussicht gestellt. Allerdings nur gegen ein Geständnis und eine Wiedergutmachungszahlung von 48.000 Euro. Sie könne den Deal nicht annehmen, so die Angeklagte vor Gericht, denn sonst müsse sie lügen. Jetzt geht der langwierige Prozess im Januar in die nächste Runde.