Die Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte werden umgesetzt. Das heißt: Verlängerung des Lockdowns bis 7. März, Friseure dürfen am 1. März öffnen. Weitere Öffnungen soll es im März bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 geben (dann könnten Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstauflagen unter Hygieneauflagen wieder aufmachen)
- Die nächtliche Ausgangssperre gilt nur noch in Regionen mit einer Inzidenz ab 100 – dann von 22 Uhr bis 5 Uhr (das tritt allerdings erst ab dem 15.02. in Kraft)
- Schule und Kitas öffnen ab dem 22. Februar zumindest teilweise. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Abschlussklassen und Grundschulen bekommen Wechselunterricht, zumindest bei einer Inzidenz von unter 100.
- Kitas öffnen auch – wenn die Inzidenz unter 100 ist
- Alle anderen Klassen bleiben im Distanzunterricht. Als nächstes sollen Vorabschlussklassen sowie die 5. und 6. Jahrgangsstufen folgen. Ein Termin steht allerdings noch nicht fest.
- Fahrschulen dürfen auch ab dem 22. Februar öffnen (zumindest unter Hygieneauflagen)