Auch für das Eichstätter Rathaus und weitere Dienstgebäude gilt ab Montag (10.01.22 ) die 3G-Zutrittsregelung. Dementsprechend müssen Besucher einen gültigen Nachweis vorzeigen können, dass sie geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind und brauchen einen Ausweis. Die Regelungen gelten auch für das Standesamt, die Tourist-Information und den Stadtbauhof. Die Stadt Eichstätt bietet auch Telefon- und Videotermine an.