Eichstätt darf weiterhin Frauenparkplätze ausweisen. Allerdings muss auf den Schildern deutlich stehen, dass es sich dabei um eine Bitte handelt. Darauf haben sich heute vor dem Verwaltungsgericht München die Stadt Eichstätt und der Kläger geeinigt. Ein Urteil ist deshalb ausgeblieben. Bis Ende Februar muss die Beschriftung in eine Empfehlung geändert werden. Der Mann hatte die Stadt im vergangenen Jahr verklagt, weil er sich ungleich behandelt gefühlt hatte.