Obwohl es sich eigentlich rumgesprochen haben sollte – der sogenannte Enkeltrick funktioniert immer noch in einigen Fällen. In Ingolstadt ließ sich eine ältere Dame gestern von einer angeblichen Verwandten überreden für ein Immobilengeschäft mehrere tausend Euro zu übergeben. Kurz vor 17 Uhr nahm ein etwa 30-jähriger dicklicher Mann mit südländischem Aussehen in der Herderstraße das Geld entgegen. Erst später stellte die Seniorin fest, dass sie betrogen worden war. Auch bei der Polizeiinspektion Eichstätt wurden gestern zwei Fälle gemeldet. Angebliche Nichten meldeten sich telefonisch bei älteren Menschen und täuschten einen finanziellen Engpass vor. Die beiden Angerufenen verhielten sich hier richtig: Sie ließen sich nicht auf das Gespräch ein, legten auf und verständigten die Polizei.
Hier einige Tipps der Polizei, um sich vor diesem sogenannten Enkeltrick zu schützen:
Sie sollten erhöhte Vorsicht walten lassen, wenn …
Ø ein Anrufer das Gespräch mit einer Art „Ratespiel“ beginnt („Rate mal, wer hier ist!“);
Ø ein Anrufer kurzfristig Hilfe in Form von Bargeld benötigt;
Ø dieser Anrufer sich bald darauf erneut meldet und vorgibt, verhindert zu sein, weshalb Sie das Geld einer anderen Person übergeben sollen;
Ø Sie sich am Telefon unter Druck gesetzt fühlen.
So schützen Sie sich:
Ø Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
Ø Versuchen Sie, die Angaben des Anrufers („Ich bin gerade hier in der Stadt“) zu überprüfen (z. B. durch einen Anruf bei den Eltern des „Enkels“).
Ø Rufen Sie den „Verwandten“ zurück. Verwenden Sie dazu die Telefonnummer, unter der Sie ihn auch bisher erreichen konnten – nicht aber eine Nummer, die der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat.
Ø Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen weiteren Gesprächstermin. Versuchen Sie bis dahin die Angaben zu überprüfen.
Ø Bevor Sie jemandem (auch einem angeblichen „Verwandten“) mit Geld helfen wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens, z. B. mit einem Familienmitglied, einem Freund oder einer Bankmitarbeiterin. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer“ ist, informieren Sie bitte sofort Ihre örtliche Polizeidienststelle.
Ø Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht bekannt sind.
Ø Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie können Ihre Polizei unter der Nummer 110 erreichen.