Der Freistaat Bayern hat einen Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine beschlossen. Der Zuschuss soll die Mehrkosten abdecken, die bei der Nutzung der Sportstätten anfallen. Dadurch soll vermieden werden, dass Vereine wegen der gestiegenen Energiepreise ihren Sportbetrieb einschränken müssen.
Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale 2023. Zuwendungsfähig sind auch Energiekosten, die nicht durch den unmittelbaren Sportbetrieb, sondern bei begleitenden Infrastrukturen, wie z. B. Vereinsgaststätten oder Aufenthaltsräumen, entstehen.
Die Anträge können nur bis zum 15. Mai 2023 beim Landratsamt Neuburg–Schrobenhausen, im Bereich Sportförderung, eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier.