Gaimersheim: Landrat nicht im Gemeinderat

26. März 2014 , 08:13 Uhr

Die Entscheidung ist deutlich ausgefallen: Ein Landrat darf in seinem Wahlkreis nicht gleichzeitig Gemeinderat sein. Mit 4: 1 stimmte der Wahlausschuss in Gaimersheim am Abend dafür, dass ein sogenanntes „Amtsantrittshindernis“ bei Anton Knapp vorliege. Wie berichtet wollte der wiedergewählte CSU-Landrat auch gleichzeitig sein Amt als Gemeinderat in Gaimersheim antreten. Dagegen gibt es aber eine klare rechtliche Grundlage. Die besagt, dass der Landrat als Leiter der Rechtsaufsichtsbehörde nicht Ratsmitglied einer von ihm kontrollierten Gemeinde sein darf. Die vier Ausschussmitglieder von SPD, FDP, Freien Wählern sowie der unabhängige Wahlleiter stimmten für die Einhaltung des Wahlgesetzes, das CSU-Mitglied dagegen.

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