Auch in zweiter Instanz ist ein Geisenfelder Weiherbesitzer der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden. In seinem Teich sind Silvester 2013 zwei Entenjäger umgekommen. Der 71-Jährige ist zu einer Geldstrafe von 19.600 Euro verurteilt worden. Das entspricht exakt der Höhe der zuvor verhängten Geldstrafe des Pfaffenhofener Amtsgerichts. Der Richter begründete es damit, dass jemand die juristische Verantwortung für das tragische Geschehen übernehmen müsse. Der Teichbesitzer hat die Entenjäger damals ohne Schwimmwesten in die Boote steigen lassen. Der Anwalt des 71-Jährigen hat laut Donaukurier bereits angekündigt, auch dieses Urteil anfechten zu wollen. Er will in Revision gehen.