Gute Nachrichten für die Bewohner Eichstätts – die Höhe der Grundsteuer für Grundstücke im Stadgebiet bleibt auch in diesem Jahr gleich. Es ist also der gleiche Satz wie 2023 zu bezahlen. Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel des Jahresbeitrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November fällig. Weitere Informationen gibt’s im Netz unter eichstaett.de/grundsteuer