Hat er oder hat er nicht – 300.000 Euro aus Tankautomaten seines Arbeitgebers aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen unterschlagen? Mit dieser Frage wird sich das Landgericht Ingolstadt an vier Verhandlungstagen beschäftigen. Der Mann war für die Leerung der Automaten zuständig und soll in 85 Fällen die Beträge nicht gegen Beleg und Eintrag im Kassenbuch im Büro abgegegeben haben. Der Prozess wird kommenden Dienstag fortgesetzt – dann wird auch über den Antrag eines Verteidigers entschieden. Der stellt die formale Zuständigkeit des Gerichts in Frage – er sieht den Prozess am Amtsgericht Neuburg, nicht am Landgericht Ingolstadt.