Unsortierte Altkleidersammlungen dürfen nicht ohne Weiteres versendet werden – nach diesen strengen Regeln handelt der Zoll. Das Zollamt Ingolstadt hat jetzt die Ausfuhr eines ganzen Containers mit gesammelter Altkleidung verhindert.Grund für das Verbot: Unsortierte Kleidung kann verschmutzt sein, damit ist es Abfall und benötigt eine Sondergenehmigung. Die konnte der verantwortliche Spediteur in Ingolstadt nicht vorweisen. Adresse für die Textilien war Ägypten, was dort mit ihnen passieren sollte, ist nicht bekannt.