Ungewöhnliche Aufforderung vor dem Ingolstädter Landgericht: Der Angeklagte im Prozess um die Tötung einer Obdachlosen hat die Höchststrafe für sich selbst gefordert. Der 49-Jährige gestand, die Frau immer wieder zusammenge-schlagen zu haben, viel öfter als ihm zu Last gelegt werde, so der Mann vor Gericht. An die Nacht des Todes der Frau könne er sich nicht erinnern, als der Mann aus seinem Alkohol- und Drogenrausch aufwachte, war die 34-Jährige tot. Die Staatsanwaltschaft forderte 10 Jahre Gefängnis wegen Totschlags, so auch der Angeklagte selbst. Sein Verteidiger hielt 6 Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge für angemessen. Ein Urteil soll am Freitag fallen.