Knapp an einer Gefängnisstrafe vorbei ist ein Gastronom aus dem Kreis Eichstätt geschlittert. Er bekam vor Gericht wegen Steuerhinterziehung ein Jahr und elf Monate auf Bewährung. Außerdem muss er die ausstehenden Steuern ans Finanzamt überweisen. Dem 61-Jährigen wurde nachgewiesen, dass er innerhalb von fünf Jahren Umsatzsteuer in Höhe von fast 225.000 Euro schuldig blieb.