Die Beweisaufnahme im Lehmann-Prozess ist abgeschlossen. Am 23. Verhandlungstag hat der vorsitzende Richter des Landgerichts noch die Möglichkeit genutzt und dem Ingolstädter Alt-Oberbürgermeister Alfred Lehmann noch Fragen gestellt. Dabei stellte der Angeklagte fest, dass ihm klar sei, dass er als Amtsträger keinen Freundschaftspreis hätte annehmen dürfen. Lehmann ist wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme angeklagt. Freitag in einer Woche werden Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers halten, ehe am 22. Oktober das Urteil in dem aufsehenerregenden Prozess fällt.