Der Autobauer Audi haftet als Konzerntochter von Volkswagen nicht automatisch im Diesel-Skandal. Dass der von VW entwickelte Skandalmotor auch von Audi in einigen Modellen eingesetzt wurde, reiche alleine nicht aus. Das urteilte der Bundesgerichtshof. Es bräuchte zum Beispiel konkrete Anhaltspunkte, dass die Verantwortlichen von Audi davon wussten. Das sei in dem Musterfall nicht der Fall gewesen. Der Kläger kann nochmal zurück ans Oberlandesgericht Naumburg und seine Vorwürfe präzisieren.