Grünes Licht für den Bürgerentscheid der Kammerspiele. Das Verwaltungsgericht München hat den Eilantrag von den Gegnern der Kammerspiele abgelehnt.
Das Ratsbegehren ist laut Gericht zulässig. Oberbürgermeister Christian Scharpf zeigt sich zufrieden, dass nun auch juristische Klarheit besteht, den Bürgerentscheid duchzuführen. Auch die Kritik vonseiten der Gegner der Kammerspiele, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zu einseitig wäre, weist das Verwaltungsgericht zurück. Die Ingolstädterinnen und Ingolstädter können demnach wie geplant am 24. Juli entscheiden, ob die Kammerspiele an der Schutterstraße gebaut werden oder nicht.