Nach der Verurteilung eines 24-Jährigen wegen einer tödlichen Autobahnraserei zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe wird das Urteil voraussichtlich vom Bundesgerichtshof überprüft. Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger sowie die Verteidiger des Rasers haben einen Revisionsantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis verlangt. Der Anwalt der Familie des getöteten Autofahrers hatte als Nebenkläger sogar zehn Jahre Haft verlangt, die Verteidiger des Rasers hatten sich für einen Freispruch ausgesprochen. Sofern die Revisionsanträge nicht zurückgezogen werden, muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen.