Wer zu spät kommt, den bestraft …das Ordnungsamt. Schüler die regelmäßig zu spät zum Unterricht erscheinen oder schwänzen, können mit einem Bußgeld verwarnt werden. In Deutschland ist bis zum Ende der 9. Klasse Schulpflicht, wer nicht erscheint, kann vom Ordnungsamt zur Verantwortung gezogen werden.m Laut dem Donaukurier war das im vergangenen Jahr 500-mal der Fall in Ingolstadt. Das Bußgeld muss dann von den Eltern gezahlt werden. Die Höhe hängt davon ab, wie oft der Schüler schwänzt oder zu spät kommt. Die Strafe beträgt bis zu 1.000 Euro.