Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln – diese Straftat wird einem 32-Jährigen zur Last gelegt. Er muss sich deshalb am Vormittag vor dem Ingolstädter Landgericht verantworten. Er soll im Badezimmer seines Schrebergartenhäuschens Betäubungsmittel aufbewahrt haben. Die Anklage geht davon aus, dass die Drogen für den Weiterverkauf gedacht waren. In der Nähe des Verstecks fanden Ermittler sowohl eine Machete sowie einen Schlagstock.