Erstes Urteil in der Affäre Klinikum Ingolstadt. Das Amtsgericht hat gegen einen Unternehmer Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue erlassen. Eine Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er muss aber einen Betrag in vierstelliger Höhe an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Inhaber einer Werbeagentur wurde beschuldigt, über sein Unternehmen dafür gesorgt zu haben, dass ein Familienmitglied des ehemaligen Klinikum-Geschäftsführers bei der Gesundheitsakademie beschäftigt wird. Als Gegenleistung bekam der Unternehmer von der Klinikum Ingolstadt GmbH dafür Geld. Die verhängte Freiheitsstrafe konnte zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Unternehmer geständig war. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.