Weil Ingolstadt einen Inzidenzwert über 200 hat, gilt hier ab sofort die 15-Kilometer-Regel. Heißt, nur aus triftigem Grund, wie Arbeit, Arztbesuch oder Einkauf darf man sich mehr als 15 Kilometer vom Ingolstädter Wohnort wegbewegen. Vor allem Tagsesausflügen will die Regierung einen Riegel vorschieben. Nur wenn die Infektionswerte an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 200 liegen, kann die Einschränkung des Aktionsradius aufgehoben werden. Die umliegenden Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen sind von der 15-Kilometer-Begrenzung derzeit nicht betroffen.