Ein folgenreicher Friseurbesuch – der am Ende ein Fall für das Amtsgericht Ingolstadt geworden ist.Eine Kundin hatte sich bei einem Ingolstädter Friseur für 620 Euro eine Haarverlängerung machen lassen, war aber mit dem Ergebnis unzufrieden.Die Klebestellen waren sichtbar, außerdem besaß das falsche Haar einen Farbstich.Es wird nachgebessert, allerdings verlangt der Friseur hierfür wieder Geld – doch auch dieses Ergebnis stellt die Frau am Ende nicht zufrieden.Sie geht schließlich zu einem Münchener Friseur und bezahlt weitere 165 Euro.Am Ende möchte s ie das Geld von dem Ingolst ädter Salon erstattet bekommen – der weigert sich.Vor Gericht können sich die beiden Parteien einigen: Friseur und Kundin übernehmen je die Hälfte der angefallenen Kosten.