Im Ingolstädter Badezimmerprozess ist der Angeklagte zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige eine junge Frau in ihrem Badezimmer überfallen hatte und sexuelle Handlungen erzwingen wollte. Ein Vergewaltigungsversuch konnte nicht nachgewiesen werden.
Wie berichtet, war der Mann im vergangenen August in die Wohnung in Ingolstadt-Dünzlau eingebrochen. Dort stand er plötzlich nackt im Bad der ahnungslosen Frau und griff sie an. Der achtfach Vorbestrafte war erst eine Woche vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision angekündigt.