Fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs – deshalb hat das Landgericht Ingolstadt in einem Berufungsverfahren eine eineinhalbjährige Haftstrafe für einen Pfaffenhofener bestätigt worden. Nach Ansicht der Richter hat der 24jährige im Oktober vor zwei Jahren bei einem Unfall den Tod einer Autofahrerin verschuldet. Er hatte den Wagen der 53jährigen auf der B 13 bei Reichertshausen mit rund 185 Kilometern pro Stunde gerammt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Pfaffenhofener kann noch am Oberlandesgericht München in Revision gehen.