Freistaat Bayern gegen Hubert Haderthauer – den Streit hat jetzt der derzeit vom Dienst suspendierte Landgerichtsarzt gewonnen. Der Freistaat wollte von ihm Honorare in Höhe von gut 89.000 Euro zurückerstattet bekommen. Diese hatte er für in Auftrag gegebene Gutachten und Drogenscreenings erhalten. Die Begründung für die Forderung: Er sei kein Laborarzt und hätte seine Fachkunde für Screenings nicht nachgewiesen. Das Landgericht München wies die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen Hubert Haderthauer laufen weitere Prozesse wegen Verdachts auf Betrug und Steuerhinterziehung.