Der islamische Verein Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt bleibt verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies heute die Klage des Vereins gegen den Freistaat Bayern ab. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Der Anwalt des Vereins will dagegen Beschwerde einlegen. 2013 wurde der Ingolstädter Verein vom bayerischen Innenministerium verboten, weil er radikal-islamische Schriften verbreitet haben soll. Der VGH hatte im Mai 2014 bereits einen Eilantrag gegen das Vereinsverbot zurückgewiesen.