Freizügiger Fall heute vor dem Landgericht Ingolstadt: Ein Mann hatte gegen eine Prostituierte aus dem Landkreis Pfaffenhofen geklagt. Der wollte 24.000 Euro von der Frau zurückhaben. Das Geld sei keine Bezahlung von Liebesdiensten gewesen, sondern ein Darlehen, so der Kläger. Mit den Forderungen scheiterte der Mann jetzt allerdings vor der Zivilkammer. Er habe die nötigen Beweise für die angeblich erteilten Darlehen nicht liefern können, hieß es. Alle angeblichen Schuldscheine und Verträge waren nicht unterschrieben. Der Mann hatte zwei Jahre Kontakt mit der Prostituierten. Als seine Ehefrau Wind davon bekam, hatte er die hohen Ausgaben als Darlehen dargestellt und war vor Gericht gezogen.