Tag 21 im Lehmann-Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt: Heute hat die Verhandlung nur 45 Minuten gedauert. Wie berichtet, ist Ingolstadts Alt-Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme angeklagt. Laut Donaukurier lassen Bemerkungen des Vorsitzenden Richters Bösl am Ende der Sitzung auf eine Verurteilung Lehmanns schließen. Der Richter betonte, dass laut Gesetzestext schon der Versuch der Bestechung und der Vorteilsnahme strafbar sei. Schon an vorherigen Verhandlungstagen hatte der Vorsitzenden dem angeklagten Alt-OB eine Gefängnisstrafe von mehr als zwei Jahren in Aussicht gestellt, wenn er sich nicht geständig zeige. Das Urteil wird am 11.Oktober erwartet.