Eine Ingolstädter Innenstadt-Wirtin hat in zwei Fällen gegen die Coronabestimmungen verstoßen. Jetzt muss sie laut Beschluss des Amtsgerichts 2.000 Euro zahlen. Im Oktober hatte sie mehr Personen als erlaubt bedient, im vergangenen August seien in ihrer Gastwirtschaft die Mindestabstände nicht eingehalten worden. Insgesamt wäre ein Bußgeld von 4.500 Euro fällig gewesen. Dagegen legte sie Einspruch ein. Der Richter drückte jetzt die Geldstrafe auf 2.000 Euro. Als Begründung nannte er die erheblichen Einbußen der Wirtin in der Pandemie.