Ingolstadt: Nach Angriff in die Psychiatrie

20. September 2019 , 04:43 Uhr

Im Fall um einen Angriff im Schlaf in einer Asylunterkunft läuft für den Angeklagten alles auf eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie hinaus. Wie berichtet hatte der Afghane offensichtlich im Wahn einen schlafenden Landsmann angegriffen und versucht, ihn mit einer Schere zu verletzen. Das psychiatrische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der 21-jährige damals nicht wusste, was er tat. Bei ihm wurde eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Das Urteil am Landgericht Ingolstadt soll Anfang Oktober fallen.

Das könnte Dich auch interessieren

28.09.2024 Molotow-Cocktail-Werfer kommt in Psychiatrie Er hatte einen Molotow-Cocktail gegen das Gebäude des Ingolstädter Landgerichts geworfen, zum Glück ohne schlimmere Folgen. Dafür musste sich jetzt ein 42-Jähriger vor dem Richter verantworten. Ein Gutachter stellte bei dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie fest. Er glaubt, dass ihm bei einer Operation ein Chip ins Gehirn eingepflanzt wurde. Um weitere mögliche Straftaten zu verhindern, 19.12.2024 Heute Urteil im Doppelgängerinnen-Mordprozess Seit gut einem Jahr läuft der sogenannte Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt schon. Heute soll das Urteil fallen, die Forderungen zur Strafe könnten dabei nicht weiter auseinander liegen. Die Staatsanwaltschaft beantragte lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld, die Verteidigung Freispruch wegen zu vieler offener Fragen. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, eine ähnlich aussehende Frau mit 56 13.12.2024 Teilweise Urteile für Figurendiebe Sie hatten nach Überzeugung des Ingolstädter Landgerichts massenhaft teure Tonie-Figuren aus Läden geklaut. Bei uns in der Region traf es Geschäfte in Pfaffenhofen, Beilngries, Eichstätt und Kösching, der Wert der Beute insgesamt 150.000 Euro. Drei der vier Angeklagten wurden jetzt verurteilt, nachdem sie einem Deal mit dem Gericht zugestimmt hatten. Das Strafmaß: Drei Jahre und 11.12.2024 Nächste Woche Urteil im Doppelgängerinnen Mordprozess Der Staatsanwalt fordert lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld, die Verteidigung der Angeklagten im Ingolstädter Doppelgängerinnen-Mordprozess plädiert auf Freispruch. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass es der Mitangeklagte gewesen ist, der das Mordopfer getötet hat, hieß es zur Begründung. Für die Verteidiger sind nach 52 Verhandlungstagen zu viele Fragen offen, zu viele für eine Verurteilung.