Im Fall um einen Angriff im Schlaf in einer Asylunterkunft läuft für den Angeklagten alles auf eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie hinaus. Wie berichtet hatte der Afghane offensichtlich im Wahn einen schlafenden Landsmann angegriffen und versucht, ihn mit einer Schere zu verletzen. Das psychiatrische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der 21-jährige damals nicht wusste, was er tat. Bei ihm wurde eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Das Urteil am Landgericht Ingolstadt soll Anfang Oktober fallen.