Die ersten Sonnenstrahlen im Frühling und schon stürzen sich viele auf die Gartenarbeit. Der Frühjahrsputz kann dabei in einer Neugestaltung des heimischen Außenbereichs enden. Deshalb weist das Umweltamt Ingolstadt darauf hin, dass es verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Hölzer radikal abzuschneiden. Das gilt für die Zeit vom 1.März bis zum 30.September. Das Verbot gilt auch für Bäume außerhalb des Waldes. Dadurch sollen vor allem die Nester der hier brütenden Vögel geschützt werden.