Wie wird die Strafe für den blutigen Streit zwischen zwei Polen auf dem Wolnzacher Friedhofsparkplatz ausfallen – diese Frage wird kommenden Montag am Ingolstädter Landgericht beantwortet. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben gestern ihre Plädoyers gehalten und entsprechende Strafen gefordert: Der Staatsanwalt möchte den mutmaßlichen Täter wegen gefährlicher Körperverletzung vier Jahre und vier Monate hinter Gitter bringen. Er sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Landsmann im Juli geschlagen und lebensgefährlich verletzt hat. Der Verteidiger hingegen fordert ein Jahr und zehn Monate für seinen Mandanten – in einem Punkt sind sich aber Verteidigung UND Staatsanwalt einig: Es war nur gefährliche Körperverletzung und kein versuchter Totschlag.