Der Bundesgerichtshof muss sich mit dem Urteil im sogenannten „Raserprozess“ beschäftigen. Sowohl der Verurteilte, als auch die Nebenkläger haben Revision beim BGH beantragt. Laut Verteidiger hätten sich die Richter nicht mit der Trennung von Tötungs- und Gefährdungsvorsatz auseinandergesetzt, so der Donaukurier. Das Landgericht Ingolstadt hatte im April einen 25-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft wegen illegalen Rennens mit Todesfolge verurteilt. Der Mann hatte auf der A9 bei Manching mit über 230 Kilometern pro Stunde ein anderes Auto gerammt, dessen Fahrer gestorben war.