Homosexuelle, die wegen sexueller Handlungen zwischen 1945 und 1994 bestraft wurden, können Entschädigung beantragen. Darauf weist die Gleichstellungsbeauftragte von Ingolstadt hin.
Laut Justizministerium sei dieses Verbot aus heutiger Sicht besonders grund- und menschenrechtswidrig. 2017 hob der Gesetzgeber deshalb die strafgerichtlichen Urteile auf. Zugleich erhielten Betroffene wegen ihrer Verurteilung einen Entschädigungsanspruch. Dieser wurde nun erweitert. Auch wer nicht bestraft wurde, hatte demnach unter Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft oder Verlust von Ausbildungs- oder Arbeitsstätten zu leiden. Betroffene können sich noch bis zum 21.Juli 2022 an das Bundesamt der Justiz wenden. Die Kontaktdaten:
Bundesamt für Justiz Referat III 6
53094 Bonn
Telefon: 0228 99 410-40
Telefax: 0228 99 410-5050
E-Mail: rehabilitierung@bfj.bund.de
www.bundesjustizamt.de/rehabilitierung
Darüber hinaus hat die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) eine Beratungshotline eingerichtet: 0800 1752017