Ingolstadt: Schrebergartenmord vor Gericht

18. Mai 2019 , 05:16 Uhr

11 Mal soll er zugestochen haben – ein 42-jähriger Ingolstädter muss sich ab kommender Woche vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage lautet auf Mord. Der Mann wird beschuldigt, vor einem Jahr in der Schrebergartenanlage Gaimersheim seinen Nachbarn mit einem Messer umgebracht zu haben. Vorausgegangen war ein Streit. Zehn Verhandlungstage sind angesetzt, ein Urteil wird am 30. Juli erwartet.

Das könnte Dich auch interessieren

04.09.2024 Noch mehr Gutachter im Doppelgängerinnen-Mordprozess Der Prozess um den Doppelgängerinnen-Mord von Ingolstadt ist gestern nach der Sommerpause fortgesetzt worden. Die Verteidigung der Angeklagten möchte nun die Schuldfähigkeit prüfen lassen, dazu soll der psychiatrische Gutachter nochmal aussagen. Angeblich soll sie nach der Tat durch den Mitangeklagten an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden und so möglicherweise nicht schuldfähig sein. Der Prozess am Landgericht 14.02.2024 Zeugen belasten Angeklagte im Doppelgängerinnen-Mord Vor dem Landgericht Ingolstadt haben gestern Zeugen die Angeklagte im Doppelgängerinnen-Mordprozess schwer belastet. Zwei Befragte gaben an, dass die Frau den Mord an dem ihr ähnlich sehenden Opfer ihnen gegenüber zugegeben habe. Beide hätten noch versucht, sie an der Flucht zu hindern und hätten dann bei einer Verfolgung die Polizei informiert. Der Prozess wird morgen 11.12.2024 Nächste Woche Urteil im Doppelgängerinnen Mordprozess Der Staatsanwalt fordert lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld, die Verteidigung der Angeklagten im Ingolstädter Doppelgängerinnen-Mordprozess plädiert auf Freispruch. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass es der Mitangeklagte gewesen ist, der das Mordopfer getötet hat, hieß es zur Begründung. Für die Verteidiger sind nach 52 Verhandlungstagen zu viele Fragen offen, zu viele für eine Verurteilung. 06.12.2024 Doppelgängerinnen-Prozess ohne Doppelgängerin Im Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt hat der vorsitzende Richter einen wichtigen Punkt in Frage gestellt. Als er einen Antrag der Verteidigung ablehnte, gab er an, dass das Gericht nicht davon ausgehe, dass sich die Angeklagte und das Opfer zum Verwechseln ähnlich sehen würden. Deshalb sei auch kein weiterer Sachverständiger zu dieser Frage notwendig. Trotzdem gab