Schwerbehinderte in den Berufsalltag integrieren ist die Pflicht der Arbeitgeber. Die Ingolstädter Arbeitsagentur weist darauf hin, dass Betriebe mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent Menschen mit schwerer Behinderung zu beschäftigen. Bis spätestens 31. März müssen die Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten vorlegen.
Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch mit der kostenlosen Software IW-Elan. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.