Nicht immer sind vor Gericht alle zufrieden mit einem gefällten Urteil: So wie jetzt im Fall der sogenannten Meißelattacke von Manching. Wie berichtet, hatte der Angeklagte seine Frau im vergangenen Jahr mit einem Meißel angegriffen und ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden Zu wenig, findet die Staatsanwalt: Er lässt das Urteil vom Bundesgerichtshof noch einmal überprüfen.