Der Ingolstädter Stadtjugendring ist für einen Unfall bei einer seiner Veranstaltungen haftbar. Zu dieser Entscheidung kam das Münchner Oberlandesgericht. Konkret geht es um eine Kinderfreizeit vor fünf Jahren, wo sich ein Mädchen beim Holzschnitzen mit einem Taschenmesser ins Auge gestochen hatte. Die damals 9-Jährige leidet noch immer an den Folgen und ihre Eltern dürfen jetzt mit Schadensersatz rechnen. Nach Ansicht des Gerichts wurde nicht ausreichend über die Gefahren des Messereinsatzes aufgeklärt.