Wird irgendwo der Feueralarm gedrückt, so wird eine gewaltige Maschinerie in Gang gesetzt. Diese Erfahrung musste auch ein 44-Jähriger in einer Ingolstädter Spielothek machen. Er hatte Anfang März aus Frust den Brandmelder betätigt. Deshalb musste er sich jetzt auch vor dem Ingolstädter Amtsgericht wegen Missbrauchs des Notrufs verantworten. Der 44-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt: In diesem war er zu einer Geldstrafe von 600 Euro verdonnert worden. Der Richter hatte ihm zu Beginn der Verhandlung nahegelegt, seinen Einspruch zurückzuziehen: Da er sonst vermutlich nicht so billig wegkommen würde. Daraufhin willigte der Angeklagte ein und akzeptierte die Strafe.