Kaufpreisminderung, aber kein Schadenersatz für Tierarztkosten – so lautet heute das Urteil des Landgerichtes Ingolstadt im Mops-Prozess. Die Besitzer des schwer kranken Mopses Ronja hatten die Züchterin des Hundes verklagt. Sie wollten 6.000 Euro Tierarztkosten und die Erstattung des Kaufpreises von 1.400 Euro vor Gericht erstreiten. Doch laut einem Gutachten konnte die Züchterin die Krankheit nicht vorhersehen. Deshalb hat der zuständige Richter den Klägern die Hälfte des Kaufpreises, also 700 Euro zugesprochen. Der Hund weist einen Mangel und weil die Angeklagte die Zucht gewerblich betreibt, kann sie Gewährleistung nicht ausschließen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können innerhalb eines Monats noch beim Oberlandesgericht in München Berufung einlegen.