Ein gutes halbes Jahr nach Ende der Verhandlung ist es jetzt offiziell: Das Urteil im sogenannten Rentnermordfall ist rechtskräftig. Der Angeklagte war im Dezember wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Ingolstadt hatte es als erwiesen angesehen, dass der Beschuldigte seinen alten Bekannten im Affekt geschlagen und erwürgt hatte. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Die ist jetzt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs verworfen worden.