Zum ersten Mal ist vor dem Ingolstädter Landgericht ein Urteil nach dem verschärften Sexualrecht gesprochen worden. Der 38-jährige Angeklagte muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine von ihm getrennt lebende Ehefrau gegen ihren Willen zum Sex gezwungen hatte. Nach dem Prinzip „Nein heißt nein“ ist seit November 2016 keine Gewalt mehr nötig, um den Tatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen.